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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die ETF Logistics & More

Wasch dein Sofa

 

Die Terminvereinbarungen sind verbindlich.

Nicht wahrgenommene Termine ¨NO SHOW¨ werden in Rechnung (Reinigung für 1 Stunde) gestellt.

Der Preis beinhaltet die Reinigung inkl. Anfahrt + Material.

Die 1. Stunde ist immer zu bezahlen, unabhängig wie lange die Reinigung dauert.

Die Polster werden mit einem Nasssauger gewaschen. Wichtig zu beachten, sind die Pflegeetiketten des Polstermöbels.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sollte es zu Verfärbungen und Beschädigung des Polsters kommen, übernimmt die Firma ETF Logistics c/o SuisseMusic Faruk Jonuzi keine Verantwortung / Haftung oder Kosten, da der Kunde mit dem Durchlesen und dem Einverständnis der AGBs verantwortlich ist, für die Abklärung, ob die Reinigung durch Wasser für das Polstermöbel unschädlich ist.

Durch das akzeptieren der AGBs, bestätigt der Kunde, dass bei einem Termin, wo die Reinigung aufgrund nicht korrekt abgeklärte Reinigungsmöglichkeit nicht durchgeführt werden kann, wird eine Anfahrtspauschale von CHF 150 fällig. 

PickUp & Clean + CarCleaning Point


Zwischen „ETF Logistics - PickUp & Clean„ (im folgenden Anbieter genannt) und den Kunden abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen zugrunde:​

1. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge und für alle Geschäftsbereiche (Fahrzeugaufbereitung, Dellenentfernung, Folienarbeiten, etc.).

 

Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, bedürfen der Schriftform.

Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.

Änderungen sind vorbehalten, müssen aber bereits einen Monat vor dem Wirksamwerden angekündigt werden.

Bei Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln bzw. Absätze, bleiben die restlichen Klauseln und Absätze dieser AGB weiterhin wirksam.

 

 

2. Terminvereinbarungen

Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Terminvereinbarungen sind per Email, über das interne Buchungssystem auf der Webseite www.pickupandclean.ch oder www.carcleaningpoint.ch möglich. Spätestens bei Abgabe des Fahrzeuges beim Anbieter, hat der Kunde eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen, in der er auch diese AGB akzeptiert.

Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien getroffen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist allerdings unverbindlich und richtet sich nach der Auftragslage des Anbieters.

3. Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen behalten ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin dieser von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.

Der Kunde bekommt 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin eine Erinnerung per Email und / oder per SMS. Wenn kein erkennbarer Grund für die Nichteinhaltung eines Termins vorliegt, kann der Anbieter eine Entschädigungspauschale von CHF 100.- vom Kunden geltend machen.

 

 

4. Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen

Die Zahlungsbedingungen sind vom Auftraggeber so zu akzeptieren, wie sie auf der Auftragsbestätigung angegeben sind und können ausschliesslich online bezahlt werden.

Ausnahmefälle sind nach vorheriger mündlicher Vereinbarung möglich, müssen jedoch auf der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden, da sie sonst nicht wirksam werden.

5. Reklamationen

Die erbrachten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können nur direkt nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden. Bei berechtigten Reklamationen bezüglich der erbrachten Leistung hat der Anbieter das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung.

Derartige Reklamationen sind vom Geschädigten vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich niederzulegen.

Bei Reklamationen, die sich auf Schäden am Fahrzeug beziehen, die durch den Anbieter verursacht worden sein könnten, ist unverzüglich eine fotografische Dokumentation des beschädigten Fahrzeugteiles durchzuführen, da die Reklamation ansonsten nicht anerkannt werden kann.

6. Haftung und Garantie

Schadensersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden kann.

Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z. B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können keine Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken und Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden.

Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Hiervon muss der Kunde vor Unterzeichnung der Auftragsbestätigung informiert werden. Wünscht der Auftraggeber dennoch die Durchführung dieser Arbeiten, so schließt er durch seine Unterschrift auf dem Auftragsformular jegliche diesbezügliche Haftung seitens des Anbieters aus.

Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen.

Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keine Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorraumwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektroabdichtung im Motorraum an seines Fahrzeugs.

Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z. B. Alarmanlagen, Auto-HiFi, etc.) ist der Kunde verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Aufbereiter zu melden bzw. anzuzeigen und auf einen schriftlichen Vermerk zu bestehen, da sonst keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Bei Aufträgen, bei denen wir uns der Dienstleistung von Fremddienstleistern bedienen, gelten ausschließlich die Gewährleistungsbedingungen der jeweiligen Fremddienstleister.

7. Formalitäten und schriftliche Absicherung

Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, sind die Auftragsformulare vom Kunden zu unterzeichnen. Zu diesen Formularen zählen die Auftragsbestätigung und eventuell (je nach Einzelfall) die Beschreibung der bereits am Fahrzeug vorhandenen Schäden. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Anbieters und dessen Mitarbeitern, sowie ihrer Kundschaft.

 

Sollte der Auftraggeber nach Abschluss des Auftrages Schadensersatzansprüche gegen den Anbieter geltend machen, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen, so behält sich der Anbieter rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor.

Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Kunde ihre Richtigkeit und akzeptiert diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die auf der Auftragsbestätigung vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen.

 

 

8. Preise / Pauschalpreise

Die Preise sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand des Fahrzeugs vor Beginn der Reinigung. Die angegebenen Preise richten sich deshalb nach Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.

Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie den Webseiten Anbieters sind unverbindlich und dienen lediglich zur Orientierung. Der tatsächliche Preis kann deshalb je nach Fahrzeugzustand stark von den Orientierungspreisen abweichen.

Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Fäkalien, Farben, etc., die einer spezielle Behandlung erfordern, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von Pauschalpreisen oder eventuellen Angeboten. Allerdings muss dieser Aufpreis vor der rechtsverbindlichen Erteilung des Auftrages mit dem Kunden besprochen und auf dem Auftragsformular schriftlich festgehalten werden, bzw. bei Pauschalpreisen mit dem Vertragspartner besprochen und gesondert vereinbart werden. Sollten diese Verschmutzungen erst während der Arbeiten entdeckt werden und mit dem Kunden vorab keine Vereinbarungen bezüglich dieses Problems getroffen worden sein, so hat der Anbieter den Kunden unverzüglich zu informieren und dessen Genehmigung zur aufpreisbehafteten Beseitigung einzuholen.

Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.

Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von einer der beiden Parteien mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende der regulären Laufzeit aufgekündigt werden.

Pauschalpreisvereinbarungen (z.B. bei längerfristigen Fahrzeugaufbereitungsverträgen) gelten in der Regel 6 Monate. Nach Ablauf dieser sechs Monate verlängern sie sich automatisch für weitere sechs Monate, wenn eine Vertragspartei nicht innerhalb der Kündigungsfrist den Vertrag kündigt.

Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf der Auftragsbestätigung bzw. der Pauschalpreisvereinbarung.

Paketversand

Der Absender ist verpflichtet, das Transportgut mit einer geeigneten Verpackung zu schützen

 

ETF Logistics c/o SuisseMusic Faruk Jonuzi bestimmt, in welcher Form die Preise für die Beförderung von Sendungen publiziert werden.


Die Preise sind vom Absender über die üblichen Zahlungsmöglichkeiten zu bezahlen. 
Beim Bezahlen ¨Vorkasse - Rechnung) ist der Absender verpflichtet die erhaltene Rechnung direkt nach Erhalt zu bezahlen.

Sollte keine Zahlung erfolgen, so wird die ETF Logistics c/o SuisseMusic Faruk Jonuzi keine Sendung entgegen nehmen. 

 

Rücksendungen:
Eine Rücksendung ist kostenpflichtig. Sollte eine grössere Zusammenarbeit vorliegen, so entfallen die Kosten für die Rücksendungen. 

 

Haftung:
Die ETF Logistics c/o SuisseMusic Faruk Jonuzi haftet für die Ladung in den Fahrzeugen. Bei Schäden, die durch nicht guter Verpackung entstehen haftet der Absender.

Paketmassen:
Paketversand gilt als eine Fracht mit einer Länge bis 100cm
Überschreitet die Fracht die Länge von 100cm so ist es als Sperrgut zu deklarieren / buchen. 

Länder:

Der Versand ist aktuell nur in der Schweiz verfügbar.

Geländereinigung

  • Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen im Bereich der Geländereinigung, einschließlich Fegen, Unkrautentsorgung und Hochdruckreinigung von Pflastersteinen, die von ETF Logistics & More c/o SuisseMusic Faruk Jonuzi (nachfolgend "Anbieter") angeboten werden.

  • Leistungsbeschreibung
    Der Anbieter übernimmt die folgenden Dienstleistungen:

    • Fegen von Wegen, Plätzen und Straßen.

    • Entsorgung von Unkraut auf befestigten Flächen und in Pflasterfugen.

    • Hochdruckreinigung von Pflastersteinen zur Entfernung von Schmutz, Algen oder Moos.

  • Durchführung der Arbeiten
    Die Arbeiten werden in der Regel gemäß dem vereinbarten Terminplan durchgeführt. Der Anbieter behält sich vor, bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie z.B. extremen Wetterbedingungen, die Arbeiten zu verschieben. In einem solchen Fall wird der Kunde rechtzeitig informiert.

  • Vergütung und Zahlungsbedingungen

    • Die Vergütung für die vereinbarten Dienstleistungen erfolgt gemäß der jeweils gültigen Preisliste oder einem individuellen Angebot.

    • Zahlungen sind vorab Online oder vor direkt Ort fällig.

  • Haftung

    • Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

    • Der Anbieter haftet nicht für Schäden an Pflanzen oder Bodenflächen, die durch das Entfernen von Unkraut oder die Hochdruckreinigung verursacht werden, sofern diese Arbeiten gemäß der Auftragsbeschreibung ausgeführt wurden.

  • Stornierung und Rücktritt

    • Eine Stornierung des Auftrags durch den Kunden muss mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Ausführungstermin erfolgen.

    • Bei späterer Stornierung oder ¨no Show¨behält sich der Anbieter vor, eine Pauschale in Höhe von CHF 100.- in Rechnung zu stellen.

  • Reklamationen

    • Reklamationen sind innerhalb von 7 Tagen nach Durchführung der Arbeiten schriftlich (auch per E-Mail) beim Anbieter einzureichen.

    • Der Anbieter wird Reklamationen zeitnah prüfen und etwaige Mängel beheben.

  • Schlussbestimmungen

    • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.

    • Es gilt das Recht der Schweiz, Gerichtsstand ist Bad Zurzach AG.

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